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1 Ausführung eines Verbrechens
сущ.Универсальный немецко-русский словарь > Ausführung eines Verbrechens
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2 die Ausführung eines Verbrechens
арт.Универсальный немецко-русский словарь > die Ausführung eines Verbrechens
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3 die Ausführung eines Verbrechens verhindern
арт.Универсальный немецко-русский словарь > die Ausführung eines Verbrechens verhindern
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4 Ausführung
Ausführung f, -en тк. sg осуществле́ние, выполне́ние, исполне́ние; реализа́цияdie Ausführung eines Verbrechens соверше́ние преступле́нияetw. zur Ausführung bringen осуществи́ть, соверши́ть, вы́полнить (что-л.)zur Ausführung kommen осуществи́ться, соверши́ться, быть вы́полненнымzur Ausführung gelangen осуществи́ться, соверши́ться, быть вы́полненнымAusführung моде́ль, констру́кция; оформле́ние, исполне́ние (изде́лия)der Wagen wird in zweierlei Ausführung geliefert маши́на выпуска́ется в двух разли́чных моде́ляхAusführung б. ч. pl выступле́ние, выска́зывание; речь, рассужде́ние -
5 Ausführung
f =, -en1) тк. sg осуществление, выполнение, исполнение; реализацияdie Ausführung eines Verbrechens — совершение преступленияetw. zur Ausführung bringen — осуществить, совершить, выполнить что-л.zur Ausführungkommen ( gelangen) — осуществиться, совершиться, быть выполненным2) модель, конструкция; оформление, исполнение ( изделия)der Wagen wird in zweierlei Ausführung geliefert — машина выпускается в двух различных моделях3) б. ч. pl выступление, высказывание; речь, рассуждение -
6 совершение
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7 совершение
совершение с Vollziehung f c, Ausführung f c совершение преступления юр. Verübung f eines Verbrechens
См. также в других словарях:
Versuch eines Verbrechens oder Vergehens — (Conatus, Konat, Délit tenté) liegt dann vor, wenn der Entschluß, ein Verbrechen oder Vergehen zu verüben, durch Handlungen, die einen Anfang der Ausführung des Verbrechens oder Vergehens enthalten, betätigt, das beabsichtigte Verbrechen oder… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
dingen — dịn|gen 〈V. tr. 120; hat; veraltet〉 1. in Dienst nehmen (Arbeiter, Dienstboten) 2. durch Lohn zu jmds. Verfügung gewinnen (Mörder) [<ahd. dingon „vor Gericht für eine Sache reden, gerichtlich verhandeln, vertragsmäßig festsetzen“; → Ding] * * … Universal-Lexikon
Vorbereitungshandlung — Vor|be|rei|tungs|hand|lung 〈f. 20; Rechtsw.〉 Handlung, die der Vorbereitung eines Verbrechens dient * * * Vor|be|rei|tungs|hand|lung, die (Rechtsspr.): straflose Handlung, die die Ausführung eines Verbrechens vorbereitet … Universal-Lexikon
Comic Code Authority — Comics Code ist die Bezeichnung für eine Liste von Vorgaben für Comics, die im Rahmen der Selbstkontrolle 1954 von der Comics Magazin Association of America, einer Vereinigung der amerikanischen Comicverleger, erstellt wurde. Inhaltsverzeichnis 1 … Deutsch Wikipedia
Comics Code — ist die Bezeichnung für eine Liste von Vorgaben für Comics, die 1954 im Rahmen der Selbstkontrolle von der Comics Magazin Association of America, einer Vereinigung der US amerikanischen Comicverleger, erstellt wurde. Sie stellte faktisch eine… … Deutsch Wikipedia
Comics Code Authority — Comics Code ist die Bezeichnung für eine Liste von Vorgaben für Comics, die im Rahmen der Selbstkontrolle 1954 von der Comics Magazin Association of America, einer Vereinigung der amerikanischen Comicverleger, erstellt wurde. Inhaltsverzeichnis 1 … Deutsch Wikipedia
Complot — Complot, Verbindung zu gemeinschaftlicher Beschließung und Ausführung eines Verbrechens. Die Theilnehmer werden alle als Urheber (im Gegensatz von bloßen Gehilfen) bestraft; complotiren, an einem C. Theil nehmen … Herders Conversations-Lexikon
Vorbereitungshandlung — zur Ausführung eines Verbrechens, bleibt straflos, wenn dieselbe nicht bis zum Versuche vorschreitet … Herders Conversations-Lexikon
Hans Mittelbach — Hans Hermann Mittelbach (* 19. September 1903 in Berlin; † 1986) war ein deutscher Jurist und der erste Dezernent für die Schutzhaft in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern. Er leitete die Verhaftungsaktionen von politisch Verfolgten … Deutsch Wikipedia
Versuch — Versuch, 1) eine zur Versicherung des Verstandes, in Fällen, wo er des Erfolges noch nicht versichert ist, unternommene Handlung, durch welche ein Gegenstand geflissentlich in Verhältnisse gesetzt u. Bedingungen unterworfen wird, unter denen ein … Pierer's Universal-Lexikon
Eisenbahnstrafrecht — im weiteren Sinne umfaßt alle Strafandrohungen zum Schutze der Anlagen und des Betriebes von Eisenbahnen, im engeren Sinne versteht man darunter nur die den Gerichten zur Aburteilung zugewiesenen Straftaten. Wie im allgemeinen die Abgrenzung der… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens